Messerli Informatik GmbH
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Datenschutzbestimmungen

Hardware- und Softwarebedingungen vom 12. Okt. 2001

Hardwarebedingungen

1. Kauf/Preis
Messerli Informatik GmbH liefert dem Käufer die aufgeführten Maschinen und Zubehöre zu den angegebenen Preisen. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
 
2. Liefertermin
Verzögerte Lieferung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
 
3. Installation und betriebsbereite Übergabe
Messerli Informatik GmbH liefert und installiert die Maschinen beim Kunden. Der Kunde sorgt nur für Stromanschluss. Die Installation versteht sich ohne Begleitmaterial (Netzwerk-Kabel, Stecker und Elektroinstallationen).
 
4. Lieferung
Das Abnahmeprotokoll muss nach erfolgter Lieferung und gegebenenfalls Installation rechtsverbindlich unterzeichnet werden und ist Bestandteil des Kauf- und Lizenzvertrages. Etwaige Mängel aus der Lieferung sind innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Wir verweisen auf Ziffer 6 Garantiepflicht.
 
5. Eigentum
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Hardware Eigentum der Firma Messerli Informatik GmbH. Der Käufer ist bis zum Eigentumsübergang verantwortlich für alle Beschädigungsrisiken die nicht unter Garantie fallen.
 
6. Garantie
Messerli Informatik GmbH gewährt für alle durch sie gelieferten Hardwarekomponenten zwölf Monate Garantie. Die Garantie umfasst den kostenlosen Ersatz oder Austausch der defekten Komponenten. Anfallende Arbeitszeit für die Reparaturen und Tausch von Komponenten vor Ort wird nach anfallendem Arbeitsaufwand verrechnet. Bei defekten Datenträgern, die getauscht werden, ist die erneute Installation von Betriebssystem, Anwendersoftware sowie evtl. Rekonstruktion von Daten nicht im Garantieumfang enthalten. Diese sind nach anfallendem Arbeitsaufwand durch den Kunden zu bezahlen. Die Arbeit des jeweiligen Technikers wird entsprechend des Einsatzprotokolles mit einem Stundensatz von € 120,00 zuzüglich Spesen verrechnet. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Eingriffe durch Dritte entfällt die Garantiepflicht. Der Kunde ist in jedem Fall für eine Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Messerli Informatik GmbH berät Sie gerne und arbeitet Lösungsvorschläge für eine optimale Datensicherung aus. 
 
 

Softwarebedingungen

1. Nutzung
Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenz erwirbt der Käufer das Recht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Programme für einen Arbeitsplatz, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
 
2. Softwarerechte/Softwarelizenzen von Microsoft und anderen Software-Hersteller
Die Installation von Microsoft Programmen umfasst nur deren Grundinstallation ab CD-ROM oder Disketten. Kundenspezifische Anpassungen an Microsoft Programme werden zum aktuellen Stundensatz separat in Rechnung gestellt. Die Regelung der verschiedenen spezifischen Softwarepakete ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Messerli Informatik GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen für diese Programme in der jeweiligen Lizenzvereinbarung beschrieben ist, welche jedem Softwarepaket beiliegt.
 
3. Copyright
Die Weitergabe der Programme und der zugehörigen Dokumentation an Dritte ist untersagt. Dies gilt auch für vom Kunden abgeänderte Programme.
 
4. Dokumentation und Einführungsunterstützung
Die Beschreibung der Funktionen und die Bedienungsanleitung sind im Programm integriert.
 
5. Gewährleistung
Programmfehler der jeweiligen Applikationssoftware von Messerli Informatik GmbH, die innerhalb eines halben Jahres nach der Lieferung der Programme auftreten, werden durch Messerli Informatik GmbH unverzüglich und kostenlos beseitigt. Die Meldung solcher Fehler muss vollständig dokumentiert werden Für Schäden, die durch die Verwendung der Programme entstehen, haftet Messerli Informatik GmbH nicht.
 
6. Liefertermin
Verzögerte Lieferung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde erklärt sich mit den Hard- und Softwarebedingungen der Messerli Informatik GmbH und deren Bedeutung der einzelnen Vertragsklauseln einverstanden. Insbesondere wird ein Gerichtsstand München vereinbart.