Datenschutzbestimmungen
Hardware- und Softwarebedingungen vom 12. Okt. 2001
Hardwarebedingungen
1. Kauf/Preis
Messerli Informatik GmbH liefert dem Käufer die aufgeführten Maschinen und Zubehöre zu den angegebenen Preisen. Die Preise verstehen
sich rein netto zuzüglich der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
2. Liefertermin
Verzögerte Lieferung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
3. Installation und betriebsbereite Übergabe
Messerli Informatik GmbH liefert und installiert die Maschinen beim Kunden. Der Kunde sorgt nur für Stromanschluss. Die Installation
versteht sich ohne Begleitmaterial (Netzwerk-Kabel, Stecker und Elektroinstallationen).
4. Lieferung
Das Abnahmeprotokoll muss nach erfolgter Lieferung und gegebenenfalls Installation rechtsverbindlich unterzeichnet werden und ist
Bestandteil des Kauf- und Lizenzvertrages. Etwaige Mängel aus der Lieferung sind innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Wir
verweisen auf Ziffer 6 Garantiepflicht.
5. Eigentum
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Hardware Eigentum der Firma Messerli Informatik GmbH. Der Käufer ist bis
zum Eigentumsübergang verantwortlich für alle Beschädigungsrisiken die nicht unter Garantie fallen.
6. Garantie
Messerli Informatik GmbH gewährt für alle durch sie gelieferten Hardwarekomponenten zwölf Monate Garantie. Die Garantie umfasst den
kostenlosen Ersatz oder Austausch der defekten Komponenten. Anfallende Arbeitszeit für die Reparaturen und Tausch von Komponenten
vor Ort wird nach anfallendem Arbeitsaufwand verrechnet. Bei defekten Datenträgern, die getauscht werden, ist die erneute Installation von
Betriebssystem, Anwendersoftware sowie evtl. Rekonstruktion von Daten nicht im Garantieumfang enthalten. Diese sind nach anfallendem
Arbeitsaufwand durch den Kunden zu bezahlen. Die Arbeit des jeweiligen Technikers wird entsprechend des Einsatzprotokolles mit einem
Stundensatz von € 120,00 zuzüglich Spesen verrechnet. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Eingriffe durch Dritte entfällt die
Garantiepflicht. Der Kunde ist in jedem Fall für eine Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Messerli Informatik GmbH berät Sie
gerne und arbeitet Lösungsvorschläge für eine optimale Datensicherung aus.
Softwarebedingungen
1. Nutzung
Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenz erwirbt der Käufer das Recht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Programme für einen
Arbeitsplatz, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
2. Softwarerechte/Softwarelizenzen von Microsoft und anderen Software-Hersteller
Die Installation von Microsoft Programmen umfasst nur deren Grundinstallation ab CD-ROM oder Disketten. Kundenspezifische
Anpassungen an Microsoft Programme werden zum aktuellen Stundensatz separat in Rechnung gestellt. Die Regelung der verschiedenen
spezifischen Softwarepakete ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Messerli Informatik GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Bestimmungen für diese Programme in der jeweiligen Lizenzvereinbarung beschrieben ist, welche jedem Softwarepaket beiliegt.
3. Copyright
Die Weitergabe der Programme und der zugehörigen Dokumentation an Dritte ist untersagt. Dies gilt auch für vom Kunden abgeänderte
Programme.
4. Dokumentation und Einführungsunterstützung
Die Beschreibung der Funktionen und die Bedienungsanleitung sind im Programm integriert.
5. Gewährleistung
Programmfehler der jeweiligen Applikationssoftware von Messerli Informatik GmbH, die innerhalb eines halben Jahres nach der Lieferung
der Programme auftreten, werden durch Messerli Informatik GmbH unverzüglich und kostenlos beseitigt. Die Meldung solcher Fehler muss
vollständig dokumentiert werden Für Schäden, die durch die Verwendung der Programme entstehen, haftet Messerli Informatik GmbH
nicht.
6. Liefertermin
Verzögerte Lieferung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Der Kunde erklärt sich mit den Hard- und Softwarebedingungen der Messerli Informatik GmbH und deren Bedeutung der einzelnen
Vertragsklauseln einverstanden. Insbesondere wird ein Gerichtsstand München vereinbart.